- Der Vermieter hat sich durch die Unterzeignung des Vertrages dazu verpflichtet, das Ferienhaus zum Mietbeginn in sauberen und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben. Die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter erfolgt durch die Aushändigung des Hausschlüssels (eventuell wird der Hausschlüssel vorab per Post zugesendet) bzw. Mit dem vertraglich festgelegten Mietbeginn.
- Der Vermieter oder die von ihm beauftragte Person darf das Ferienhaus zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen.
- Der Mieter hat das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar übergenommen.
- Der Mieter darf das Ferienhaus nicht an Dritte weitervermeieten oder zum Gebrauch überlassen. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters durfen nicht mehr Personen im Ferienhaus übernachten als im Vertrag vereinbart worden sind.
- Der Mieter wird das Ferienhaus wie ein guter Hausherr benutzen. Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden unverzüglich zu ersetzen bzw. zu melden, die durch sein Zutun am Ferienhaus, der Ausstattung, dem Hausrat oder anderweitig entstanden sind. Diese Verpflichtung gilt auch für abhanden gekommene Teile im Ferienhaus.
- Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache, der ohne das Zutun des Mieters am Ferienhaus , der Ausstattung oder dem Hausrat entstanden ist, do hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu erstatten. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schädens verplichtet. Er ist, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige außerstande war Abhilfe zu schaffen, nicht berechtigt den Mietzins zu mindern, den Mietvertrag zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfullung zu verlangen.
- Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.
- Der Mieter darf das Ferienhaus ausschließlich für Urlaubszwecke verwenden. In den gemieteten Räumen darf weder Beruf noch Gewerbe oder Geschaft ausgeübt werden.
- Auf den Rasenflächen des Grundstückes dürfen keine Zelte aufgestellt werden. Pkws oder andere Fahrzeuge sind nur auf der dafür vorgesehenen und befestigten Fläche abzustellen.
- Er ist dem Mieter verboten, im Ferienhaus eigene oder mitgebrachte Geräte fur Koch-, Heizungs- oder Waschzwecke zu verwenden.
- Bettwäsche, Hand- und Küchentücher werden vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt. Es ist dem Mieter nicht erlaubt die Betten im Ferienhaus ohne Bettwäsche zu benutzen. Es ist auch niecht erlaubt die Bettwäche außen die Wohnung zu benutzen.
- Der Mieter verpflichtet sich das Ferienhaus nach Benedigung der Mietfrist einschließlich des darin befindlichen inventars in sauberem Zustand zu übergeben und das Haus bis 12.00 Uhr zu verlassen. Nach beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Ferienhaus wie folgt beschrieben zu verlassen:
- Die Heizung is auf +10 C zu stellen
- Der Kühlschrank ist auf "2" zu stellen und zu sauberen
- Alle Fenster sind zu schließen und zu verriegeln
- Alle Vorhänge sind vor die Fenster zu ziehen
- Alle Außenturen sind zu verschließen und wenn moglich zu verriegeln
- Die Achselade der offener Kamin leeren.
- Kostbarkeiten aus die Safe holen, und der Schlüssel wieder auf das Schloss stecken. (Bei Verlust der Schlüssel werden die Kosten von €55,- berechnet.
- Das Geschirr abwaschen en zurück im Schrank setzen.
- Der Verrmieter haftet für die Tauglichkeit und Sicherheit der zur Verfügung gestellte einrichtung es sein dann, daß durch außere Einwirkung eintretende Umstände dies Verhindern. Der Vermieter erkennt keine haftung fur Störungen an, die durch außere Einwirkungen (hohere Gewalt) eintreten. Grundsätzlich ist der Vermieter lediglich bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftbar.
- Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters oder bei Unfällen, unter Vorbehalt der schuld durch nachweisbare Mängel der Mietsache. Der Vermieter haftet dann nicht mehr, als eine normale WA- Versicherung (niederländisches Versicherungsrecht) unter diesen Umständen decken wurde.
- Der Vermieter ist berechtigt diesen Vertrag schriftlich ohne in Verzugsetzung oder Hinzuziehung des Gerichtes zu kündigen, wenn
- a. Bis zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet wurde
- b. Der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt
- c. Der Mieter den Verpflichtungen dieses Vertrages und/ oder den Ordnungsbestimmungen nicht nachkommt
- d. Das Mietobjekt durch Schäden (Wasserschäden, Brandschäden) unbewohnbar gworden ist oder durch unvorhersehbare Umstande dem Mieter nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
- Die Verpflichtung des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme bleibt unberuhrt in den unter 1 a)-c) genannten Fallen. Im falle der Auflosung des Vertrages wegen hoherer Gewalt oder unvorsehbarer Umstände, Fall 1. d), hat der Vermieter den Mieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen und bereits entrichtete Mietkosten unverzüglich zu erstatten. Weitere Ansprüche des Mieters an den Vermieter sind ausgeschlossen.
Wenn der Mieter den Mietvertrag aus irgendeinem Grund kundigt ist er dazu verpflichtet dem Vermieter eine Entschadigung zu zahlen, und zwar:
- 15% des Mietvertrages wenn die Annulierung langer als 3 Monate vor dem Mietbeginn erfolgt
- 50% des Mietbetrages wenn die Annulierung innerhalb von 3 bis 1 Monat(e) vor dem Mietbeginn erfolgt
- 75% des Mietbetrages wenn die Annulierung kürzer als 1 Monat bis 1 Woche vor dem Mietbeginn erfolgt
- 100% des Mietbetrages wenn die Annulierung kürzer als 1 Woche vor dem Mietbeginn erfolgt oder wenn die Mietfrist schon begann.